Wir haben täglich geöffnet, bitte beachten Sie die folgenden Schließ- und Ruhezeiten (siehe unten)
Sommertorschluss
Vom 1. März bis 31. Oktober sind alle Tore spätestens bei Einbruch der Dunkelheit abzuschließen.
Wintertorschluss
Vom 1. November bis 28. Februar sind auch tagsüber alle Tore nach jedem Durchgang abzuschließen.
Fahrverbot
Nach §6 Abs. 1 der Gartenordnung, ist das Befahren aller Wege der Gartenanlage für Motorfahrzeuge aller Art verboten.
offenes Feuer verboten
wie z.B. das Verbrennen von Gehölzen, Gartenabfällen und andere Materialien
Ruhezeiten
Ruhezeiten gelten von 22 Uhr bis 7 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (siehe Gartenordnung Köln: gültig ab 01.01.2023, Seite 5, § 2, Abs.6)
Hunde bitte anleinen
Kein Winterdienst