Wir haben täglich geöffnet, bitte beachten Sie die folgenden Schließ- und Ruhezeiten (siehe unten)
Sommertorschluss
Vom 1. März bis 31. Oktober sind alle Tore spätestens bei Einbruch der Dunkelheit abzuschließen.
Wintertorschluss
Vom 1. November bis 28. Februar sind auch tagsüber alle Tore nach jedem Durchgang abzuschließen.
Fahrverbot
Nach §6 Abs. 1 der Gartenordnung, ist das Befahren aller Wege der Gartenanlage für Motorfahrzeuge aller Art verboten.
offenes Feuer verboten
wie z.B. das Verbrennen von Gehölzen, Gartenabfällen und andere Materialien
Ruhezeiten
Mo bis Do Fr und Sa
13.00 bis 15.00 Uhr 13.00 bis 15.00 Uhr
21.00 bis 07.00 Uhr 20.00 bis 07.00 Uhr
Sonn- und Feiertage ganztägig!
Hunde bitte anleinen
Kein Winterdienst