Das rechtliche Haus der Gärtner-Gemeinschaft!

 

 

 

 

Wir sind ein eingetragener Verein, ein e.V.. Jeder Pächter muss Vereinsmitglied werden.

 

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Vorschriften der §§ 21 bis 79 BGB. Das gilt für alle Vereine. Unsere Satzung ist die Verfassung unseres eigenen Vereins. Sie gilt für alle Pächter unseres Vereins. Die Gartenordnung ist ein Regelwerk der Stadt Köln, in der sie bestimmt, wie wir Gärtner unsere Gärten zu bewirtschaften haben. Sie gilt für alle Pächter von Kleingärten auf dem Gebiet der Stadt Köln. Es sind die "Verkehrsregel" für jeden einzelnen Gärtner. Im Vereinsrecht und in der Satzung ist festgelegt, wie wir zu Entscheidungen kommen müssen und wer sie zu treffen hat.

 

Ein Verein hat Organe. Nicht Herz, Lunge oder so, aber auch was, was lebenswichtig für den Verein, für die Gemeinschaft ist. Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, also wir alle      ( § 12 der Satzung ). Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundlegenden Dinge eines Vereins und darüber, wer die laufenden geschäftlichen Dinge des Vereins entscheiden soll. Alle 3 Jahre oder bei Bedarf entscheidet die Mitgliederversammlung über den gesetzlichen Vorstand, also den Vorsitzenden und den Kassierer. Sie Vertreten im Namen der Pächter den Verein nach außen gegenüber Dritten. Auch der   geschäftsführende Vorstand und der erweiterte Vorstand wird für 3 Jahre gewählt. Sie alle bilden den Gesamtvorstand, der die in der Satzung niedergelegten Aufgaben wahrnimmt ( § 8 bis 10 der Satzung ).

 

So wird z.B. entschieden, wann das Wasser an- und abgestellt wird, wer einen Garten erhält, wann die Gemeinschaftsarbeit stattfindet und vieles mehr.

 

 

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© Kleingärtnerverein "Vor St.Gereon" e. V. letzte Aktualisierung: 26.06.2023