Bleiben wir gesund!!
Bleiben wir im Garten!!

 

 

Corona-Schutzverordnung in NRW - Auswirkungen für uns Kleingärtner

 

COVID-19 stellt uns alle vor beispiellose Herausforderungen. Der Vorstand beobachtet die Situation im Sinne unserer Gartenfreundinnen und -freunde, sehr genau. Unser aller Gesundheit und Sicherheit haben dabei höchste Priorität!

 

Das Kontaktverbot umfasst kein Betretungs- und Bewirtschaftungs-verbot unserer Kleingärten. Die Kleingartenanlagen sind auch gemäß den Regelungen in der Gartenordnung weiterhin offen zu halten. Die einzelnen Parzellen dürfen weiterhin von den Pächtern betreten und bewirtschaftet werden.

 

Bitte beachten Sie aber die sich ändernden und nun aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung in NRW.

 

Wir halten Abstand, tragen Masken ( z.B. bei der Toilettenbenutzung ) und verzichten auf Treffen, mit mehr Personen, als in der Schutzverordnung zugelassen sind. Nur so können wir selbst sicher sein und auch verhindern, dass jemand auf die Idee kommt, die Gartenanlage wegen des Infektionsgeschehens vorübergehend zu schließen.

 

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© Kleingärtnerverein "Vor St.Gereon" e. V. letzte Aktualisierung: 26.06.2023