Bevor Sie sich für einen Garten bewerben, sollten Sie die nachfolgenden Punkte aufmerksam lesen:

Eine der wichtigsten Voraussetzungen im Kleingarten ist die Bewirtschaftung einer Nutzfläche. Als Pächter eines Kleingartens sind Sie verpflichtet eine Nutzfläche von mindestens 25% der Gartengröße dauerhaft mit Gemüse und Obst zu bepflanzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gemeinschaftsarbeit. Jeder Pächter muss seine Pflichtstunden in der Gemeinschaftsarbeit leisten.

Auch die Bauvorschriften müssen beachtet werden. Da unsere Lauben allgemein bereits bis zum Maximalmaß gebaut wurden, können keine zusätzlichen Aufbauten mehr errichtet oder Erweiterungen vorgenommen werden.

Als Pächter eines Kleingartens sollten Sie sich auch am Vereinsleben beteiligen und engagieren.                                                   

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Freie Gärten